Kirche in den Marschlanden
In den letzten beiden Ausgaben (Nr. 64 und 65) von Uns Kirch haben wir über die Beschlüsse der Kirchengemeinderäte in Billwerder, Moorfleet-Allermöhe-Reitbrook und Ochsenwerder zum Zusammenschluss der Gemeinden berichtet. Die von den Kirchengemeinderäte gebildete Arbeitsgruppe hat regelmäßig alle drei Wochen getagt und sich bereits 10-mal getroffen. Auf allen Sitzungen wurde intensiv und sehr vertrauensvoll gearbeitet. Die letzte Sitzung fand Anfang Oktober zusammen mit Bernd Soltau aus der Organisationsentwicklung des Kirchenkreises statt. Herr Soltau stellte fest, dass die Arbeitsgruppe bereits sehr gute Grundlagen zur Vorbereitung des Zusammenschlusses geschaffen hat. Wesentliche Grundlagen sind erarbeitet und die Kirchengemeinderäte der drei Gemeinden wollen den Fusionsbeschluss auf den KGR-Sitzungen im Dezember 2024 beraten. Stimmen alle drei KGRs für eine Fusion benötigt die Kirchenkreisverwaltung 12 Monate dieses in der Verwaltung umsetzen. Die neue Gemeinde kann dann zum 1.1.2026 Realität werden.
Neben vielen Formalien wird der Fusionsbeschluss als wesentliche Elemente enthalten:
- Eine zentrale Gemeinde- und Friedhofsverwaltung und gemeinsame Friedhofsbewirtschaftung. Der Standort der neuen Verwaltung ist noch nicht festgelegt und obliegt dem Kirchengemeinderat nach Beschluss der Fusion.
- Priorität soll der Erhalt der vier Kirchen und ihre regelmäßige Nutzung durch Gottesdienste, Amtshandlungen und andere Veranstaltungen haben. Welche der anderen Gebäude in Zukunft umgenutzt oder veräußert werden sollen, muss von Fall zu Fall entschieden werden.
- Durch den Zusammenschluss der Gemeinden wird es keine Entlassungen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter geben.
Bis zur Beratung im Dezember muss die Arbeitsgruppe noch einen Vorschlag für die Zusammensetzung des Kirchengemeinderates der neuen Gemeinde erarbeiten. Dieses Leitungsgremium setzt sich bis zur Neuwahl im Herbst 2028 aus Vertretern der heutigen Gemeinderäte zusammen, wobei die Anzahl der zu
entsendenden Mitgliedern pro Gemeinde noch festzulegen ist. Leider hat die Ausschreibung für die befristete zusätzliche Kirchenkreis-Pastorenstelle bisher nicht zum Erfolg geführt. Die Ausschreibung wird mit überarbeitetem Ausschreibungstext ab Januar 2025 wiederholt.
Zum 1. Advent mit Beginn des neuen Kirchenjahres verringert sich die Zahl der Propsteien im Kirchenkreis Hamburg von sieben auf sechs. Die Gemeinden in Bergedorf, Vierlanden und den Marschlanden werden zusammen mit Harburg dann eine Propstei bilden. Damit wechselt die Zuständigkeit von Pröpstin Dr. Ulrike Murmann zu Pröpstin Carolyn Decke. Ein Gespräch mit den Pröpstinnen und den KGR-Vorsitzenden hat am 1. Oktober stattgefunden. Die Zusage der zusätzlichen Pastorenstelle wird auch von Pröpstin Decke getragen. Im Gespräch mit den Pröpstinnen wurde deutlich, dass der angestoßene Prozess in
den Marschlanden sehr begrüßt und aufmerksam verfolgt wird.
Dorothee Stolzenburg, Karsten Schütt, Werner Sannmann