Kirchensanierung und Änderung der Gottesdienstregelung

veröffentlicht am 27. Januar 2002

 

Wie Sie lesen werden, fängt das neue Jahr nicht gerade leicht an. Zunächst das Neueste zu unserem Dauerthema 1. Sanierung der Kirche.

Aufmerksamen Beobachtern wird es kaum entgangen sein: An unserer Dreieinigkeitskirche stehen immer mehr Baugerüste – seit den ersten Januar-Tagen ebenfalls an der Südwand der Kirche zur Deichseite. Leider hat die bauliche Bestandsaufnahme Ende letzten Jahres an unserer Kirche gleich mehrere Sanierungsbereiche ausfindig gemacht. Die Januar-Baumaßnahme an der Südwand umfaßt den Ersatz von 3 Balkenköpfen der Dachkonstruktion, die offensichtlich durch permanenten Wasseruberfluß aus der Regenrinne so stark verfault sind, dass wir als Bauherrn umgehend reagieren mußten. Auch die verschiedenen Bohrlöcher an der Nordseite markieren lokale Sanierungsbereiche, in denen z.T. Schädlinge eingedrungen sind. Der eindeutig größte – und teuerste Sanierungsbereich bleibt jedoch die Westwand an der Turmseite Das Baudezernat des Kirchenkreises versucht unter Hochdruck auch für diese neuen Sanierungsbereiche so viele „Drittmittel“ [d.h. Zuschüsse von außen] wie möglich einzuwerben, um unseren Pfarrbezirk nicht noch mehr zu belasten.

Daneben möchten ich auch noch eingehen auf die
2. Änderung der Gottesdiens tregelung.

Aufgrund einer Absprache unserer Gemeinde Moorfleet-Allermöhe-Reitbrook und der Kirchengemeinde St. Nikolai/Billwerder Ende letzten Jahres ist es zu einer Änderung der Gottesdienstregelung gekommen. Im Wechsel mit dem Pfarrbezirk Moorfleet und der Nikolai-Kirche in Billwerder finden daher ab Januar 2002 im Pfarrbezirk Allermöhe-Reitbrook an jedem 2. und 4. Sonntag im Monat Gottesdienste in der Dreieinigkeitskirche statt. An jedem 2. Sonntag im Monat besteht in Zukunft eine Taufmöglichkeit im Gottesdienst, an jedem 4. Sonntag im Monat feiern wir künftig Abendmahl. Nur an den hohen Festtagen wird es daher wie in den letzten Monaten zuvor zeitversetzte Doppelgottesdienste geben. Im Rahmen dieser Absprache haben sich die Kirchenvorstände auf die gemeinsame Gottesdienstzeit 10 Uhr geeinigt, Damit soll eine einheitliche Gottesdienstregelung in allen 4 Marschländer Gemeinden erreicht werden, die leichter nach außen zu vermitteln und in sich transparenter ist. Auf unseren Fahrdienst möchte ich daher auch hier noch einmal ausdrücklich hinweisen: Die Kirchenvorsteher wie z.B. Heini Schütt oder Jürgen Knoblauch nehmen gerne sonntags Menschen mit, die nicht anders zum Gottesdienst kommen können.

Ihr Pastor Sven Lundius