Wahl der neuen Kirchengemeinderäte Ende 2016

veröffentlicht am 3. Dezember 2015

Alle sechs Jahre wird das Gremium gewählt, das eine Gemeinde leitet. Früher sagte man „Kirchenvorstand“, heute   heißt   es   „Kirchengemeinderat“ (KGR). Auch wenn die Berufsbezeichnung „Pastor“, was auf Deutsch „Hirte“ bedeutet, die Vermutung nahelegt, dieser habe mit Schafen zu tun, so sind es doch in Wirklichkeit selbständige und mündige Bürger, aus denen eine Gemeinde besteht. Und mündige Menschen können selbst Auskunft darüber geben, was sie gut finden und was nicht und brauchen keinen, der ihnen sagt „wo es lang geht“.

Darum ist es gut, dass eben die mündigen Christenmenschen auch selbst bestimmen können, wer sie vertreten soll. Das geschieht üblicherweise alle sechs Jahre. Unsere amtierenden Kirchenvorsteher sind nun aber schon acht Jahre im Amt, denn nach der Gründung der Nordkirche, in der Ost und West vereint sind, sollte ein gemeinsamer Termin gefunden werden. Dafür, dass sie sich nun zwei Jahre länger engagiert haben, gebührt allen Kirchengemeinderäten großer Dank.

Wie wichtig und einflussreich dieses Amt ist, konnte man in den letzten Monaten in einer Gemeinde der Vier- und Marschlande sehr deutlich sehen. Der KGR soll die Gemeinde geistlich leiten, er sorgt für die Gottesdienste und unterstützt die Pastorinnen und Pastoren in ihrem Verkündigungsdienst. Aber es geht auch um ganz weltliche Dinge, wie die Verwaltung des Haushaltes, die Pflege und Erhaltung der Gebäude und die Begleitung der Mitarbeitenden.

Haben Sie Interesse bei der nächsten Wahl zu kandidieren? Oder kennen Sie eine Person, die nach Ihrer Meinung besonders geeignet ist, ein solches Amt wahrzunehmen? Dann melden Sie sich doch bei einem Kirchengemeinderatsmitglied, das im Amt ist, oder bei Ihrer Gemeindepastorin / Ihrem Gemeindepastor oder im Kirchenbüro.

Das Leben ist bunt und die Kirche soll es auch sein. Darum muss man nicht „immer schon“ dazu gehört haben und etwa schon zwanzig Jahre irgendeinem Kreis angehören. Wer der evange- lisch-lutherischen Kirche angehört, konfirmiert und 18 Jahre alt ist, darf kandidieren. Gehen Sie in sich und überlegen Sie, ob Sie sich einbringen möchten.

Andreas Meyer-Träger